Allgemeine Geschäftsbedingungen
My Solar Express GmbH
Sachsenweg 20
59073 Hamm
Handelsregister: HRB 219586, Amtsgericht Osnabrück
USt-IdNr.: DE364645881
Steuernummer: 66200/23405my
solarexpress.de
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Vertragsverhältnisse zwischen der My Solar Express GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Bestellung und Vertragsabschluss
- Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen Werbematerialien des Anbieters sind unverbindlich und stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar.
- Die vom Verbraucher unterzeichnete schriftliche Bestellung gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot annimmt.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung näher bezeichneten Produkte sowie die sich daraus ergebenden Leistungen des Anbieters. Sollten nach Auftragserteilung Anpassungen notwendig sein, werden etwaige Mehrkosten dem Verbraucher mitgeteilt und sind von diesem zu tragen.
- Fehlplanungen, insbesondere hinsichtlich der Auslegung von Elektrokomponenten, berechtigen nicht zum Widerruf. Der Anbieter wird in solchen Fällen eine korrekte Auslegung vornehmen.
- Die Anmeldung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber obliegt dem Verbraucher. Etwaige Mehrkosten, die durch spezifische Anforderungen des Netzbetreibers entstehen, sind vom Verbraucher zu tragen.
- Kosten für zusätzliche Arbeiten, wie beispielsweise Starkstrom-Isolierungen oder Erdungsmaßnahmen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden dem Verbraucher gesondert in Rechnung gestellt.
- Berechnungen zur Amortisation und Wirtschaftlichkeit der Anlage sind Prognosen und nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
- Bei Lieferschwierigkeiten oder Einstellung der Produktion behält sich der Anbieter das Recht vor, gleichwertige oder höherwertige Produkte zu liefern.
- Sollte bauseits eine notwendige Erdung fehlen, wird der Anbieter diese gegen gesonderte Berechnung installieren.
- Kosten, die vom Energieversorger oder von beauftragten Drittfirmen in Rechnung gestellt werden, sind nicht Bestandteil der Leistung des Anbieters.
- Die bestehende Hauselektrik wird vom Anbieter nicht erweitert oder modifiziert. Der Verbraucher ist für notwendige Anpassungen verantwortlich.
- Sonderleistungen wie dynamische Stromtarife oder Direktvermarktung sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden gegebenenfalls von Drittanbietern erbracht.
- Sollte der zuständige Energieversorger einen Elektriker vor Ort zum Zählerwechsel verlangen, trägt der Verbraucher die hierfür anfallenden Kosten.
- Eine Neuverputzung von Wänden nach Wanddurchbrüchen ist nicht Bestandteil der Leistung des Anbieters und obliegt dem Verbraucher.
- Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage durch den Verbraucher ist erst nach vollständiger technischer Installation und Zählerwechsel durch den Energieversorger gestattet.
- Deckendurchbrüche sind nicht Bestandteil der Leistungen des Anbieters. Wanddurchbrüche sind bis zu einer Wandstärke von einem Meter und bis zu zwei Durchbrüche enthalten.
- Das beworbene Life-Time-Care-Paket ist optional zubuchbar und nur Bestandteil des Vertrags, wenn es ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Verbrauchers
- Der Verbraucher haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom ihm bereitgestellten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen oder statische Berechnungen.
- Die Statik des Daches muss bauseits gewährleistet sein.
- Der Verbraucher hat sicherzustellen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist, insbesondere durch freien Zugang zur Baustelle und Bereitstellung eines witterungsgeschützten Lagerplatzes für Materialien.
- Ersatzdachpfannen sind vom Verbraucher in ausreichender Menge (mindestens 15 Stück) bereitzustellen.
- Verzögerungen durch falsche Angaben des Verbrauchers, beispielsweise zu Leerrohren oder dem Schaltschrank, führen zu Mehrkosten, die vom Verbraucher zu tragen sind.
- Für die Inbetriebnahme ist ein nach aktueller Norm ausgestatteter Fehlerstromschutzschalter (RCD) erforderlich. Fehlt dieser, sind die Kosten für die Nachrüstung vom Verbraucher zu tragen.
- Sind im vorhandenen Schaltschrank des Verbrauchers veraltete Sicherungen installiert, verpflichtet sich der Verbraucher, diese vor Beginn der Montage auf den aktuellen Stand zu bringen.
- Eine stabile Internetverbindung am Speicherstandort ist bauseits durch den Verbraucher sicherzustellen.
- Rechnungen des Anbieters sind vom Verbraucher innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsausstellung zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Preise
- Preiserhöhungen außerhalb der 14-tägigen Angebotsgültigkeit behält sich der Anbieter vor.
- Mit Auftragsvergabe sind die im Angebot genannten Preise fest zugesichert, ausgenommen sind Mehrkosten gemäß § 2 Abs. 4 und 5.
- Sollten aufgrund baulicher Gegebenheiten zusätzliche Kosten für das Gerüst entstehen, sind diese vom Verbraucher zu tragen.
§ 5 Zahlung
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von bis zu 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
- Der Anbieter ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann.
- Zahlungen sind auf eines der angegebenen Konten des Anbieters zu leisten.
- Forderungen des Netzbetreibers im Zusammenhang mit dem Netzanschluss oder der Inbetriebnahme sind nicht Bestandteil des Vertrags und vom Verbraucher zu tragen.
- Mit der geleisteten Anzahlung oder dem Verzicht auf das Widerrufsrecht gilt der Vertrag als zustande gekommen, und die Projektumsetzung wird eingeleitet.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
- Die Liefer- und Leistungszeit ergibt sich aus dem im Angebot genannten Realisierungszeitraum von 12 Wochen.
- Verzögerungen aufgrund von Zugangsbehinderungen oder anderen vom Verbraucher zu vertretenden Umständen verlängern die Lieferzeit entsprechend.
- Die Montage gilt als abgeschlossen, wenn die Anlage zur Prüfung der technischen Betriebsbereitschaft in Betrieb genommen wurde.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht Bestandteil der 12-wöchigen Realisierungszeit.
- Bei höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen oder Pandemien, sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.
- Bei Inanspruchnahme einer Bankbürgschaft kann sich der Realisierungszeitraum um bis zu 9 Wochen verlängern.
- Die Inbetriebnahme der Anlage ist abhängig vom zuständigen Netzbetreiber.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Verbraucher über.
§ 8 Kundenreklamation
- Reklamationen sollten innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich mitgeteilt werden.
- Leichte Farbunterschiede bei Modulen stellen keinen Mangel dar und sind insbesondere bei schwarzen Modulen üblich oder können sich mit der Zeit einstellen.
- Ausschluss von Mängelansprüchen:
Mängelansprüche des Verbrauchers entfallen, wenn die gelieferte Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde oder eigenmächtig Veränderungen vorgenommen wurden, die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen können.
§ 9 Widerruf
- Widerrufsrecht:
Der geschlossene Vertrag kann ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. - Verzicht auf das Widerrufsrecht:
Wird das Widerrufsrecht durch Unterzeichnung eines entsprechenden Formulars abgetreten, erlöschen sämtliche Rechte auf Widerruf – unabhängig vom Anlass. - 2.1 Kulanzregelung:
Wird der Verbraucher aus Kulanz trotz Widerrufsverzichts aus dem Vertrag entlassen, kann die My Solar Express GmbH eine pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von 1.000 € erheben. - Minderung:
Das Recht auf Minderung besteht erst nach mindestens zweimaliger erfolgloser Nacherfüllung durch die My Solar Express GmbH.
§ 10 Haftung
- Haftung bei Verschulden:
Die My Solar Express GmbH haftet für Schäden – unabhängig vom Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. - Begrenzte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der My Solar Express GmbH.
§ 12 Garantie
- Herstellergarantien:
Etwaige in Angeboten oder Unterlagen beschriebene Garantien beruhen auf Zusagen der jeweiligen Hersteller oder Dienstleister. Diese sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen. - Keine Ersatzansprüche gegenüber My Solar Express GmbH:
Sollte ein Garantiegeber ausfallen oder Garantieansprüche nicht durchsetzbar sein, entsteht hieraus kein Anspruch gegenüber der My Solar Express GmbH. - Kein Rücktransportservice:
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Produkte im Garantiefall beim Verbraucher abzuholen. Erfolgt dies ausnahmsweise, können die damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
- Modulverfärbungen:
Farbveränderungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel. - Werbliche Nutzung von Referenzprojekten:
Der Kunde stimmt der Verwendung von Fotos seiner montierten Anlage durch die My Solar Express GmbH zu Werbezwecken (Webseite, Social Media) zu. Die Fotos werden ausschließlich von öffentlichen Wegen und ohne Rückschluss auf Standort oder Eigentümer aufgenommen. Diese Einwilligung ist widerrufbar. - Anwendbares Recht:
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. - Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. - Keine Steuer- oder Rechtsberatung:
Die My Solar Express GmbH schuldet keine rechtliche oder steuerliche Beratung. - Verkaufsberaterwechsel:
Verlässt der zuständige Verkaufsberater das Unternehmen, wird ein neuer, ortsansässiger Ansprechpartner zugewiesen. - Finanzierungsvorbehalt:
Erfolgt ein Auftrag unter Finanzierungsvorbehalt, muss der Verbraucher im Falle einer Kreditabsage schriftliche Nachweise von mindestens zwei unabhängigen Banken vorlegen, um vom Vertrag zurücktreten zu können. - Schriftformerfordernis:
Vertragsänderungen, Nebenabreden oder Zusicherungen sollten zur Beweissicherung schriftlich dokumentiert werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Änderungen an diesen AGB durch den Verbraucher sind unwirksam.